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Formulare

Anforderung von Personenstandsurkunden
 

Die Standesämter stellen die unten aufgeführten Personenstandsurkunden aus, wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) in ihrem Standesamtsbezirk beurkundet wurde und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher noch nicht abgelaufen ist.

Fristen für die Fortführung:
Geburtenregister: 110 Jahre
Eheregister: 80 Jahre
Sterberegister: 30 Jahre

 

Geburtsurkunde
Sie enthält Angaben über

  • Vor- und Familiennamen des Kindes/der Person
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Geschlecht
  • Ggf. Religionszugehörigkeit (nur bei Körperschaft des öffentlichen Rechts)
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Ggf. Religionszugehörigkeit der Eltern (nur bei Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Hinweis: Abstammungsurkunden werden seit dem 01.01.2009 nicht mehr ausgestellt.

Eheurkunde
Sie enthält Angaben über

  • Vor- und Familiennamen der Ehegatten
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Ggf. Religionszugehörigkeit (nur bei Körperschaft des öffentlichen Rechts)
  • Tag und Ort der Eheschließung
  • Aktuelle Namensführung
  • Ggf. Anlass und Zeitpunkt der Eheauflösung

Sterbeurkunde
Sie enthält Angaben über

  • Vor- und Familienname der/des Verstorbenen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Ggf. Religionszugehörigkeit (nur bei Körperschaft des öffentlichen Rechts)
  • Letzter Wohnsitz
  • Familienstand
  • Ggf. Vor- und Familienname des Ehegatten/Lebenspartners oder vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners

 

Beglaubigter Registerausdruck aus allen Personenstandsregistern Er enthält alle Eintragungen des Registers (z.B. auch die Geburtszeit) und alle Folgebeurkundungen. Aus den bis 31.12.2008 beurkundeten Personenstandseinträgen werden diese Urkunden als beglaubigte Abschriften (Fotokopie) erstellt. Ein Registerausdruck über eine Eheschließung, für die ein Familienbuch angelegt wurde (Eheschließungen von 1958 bis 31.12.2008) wird ebenfalls durch eine beglaubigte Abschrift (Fotokopie) erstellt.

Auf besonderen Wunsch bekommen Sie auch:

  • Internationale (= mehrsprachige) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
  • Ausdrucke, bzw. beglaubigte Abschriften aus allen Personenstandsregistern mit Hinweisen
  • Geburtsurkunden wahlweise ohne Angabe des Geschlechts, der Religion und/oder der Eltern
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der Eltern als Nachweis der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes, sofern die Geburt nicht im Inland nachbeurkundet wurde
  • Bescheinigungen über eine Erklärung zur Namensführung
  • Auskunft über die Geburtszeit
  • Auskunft aus den Sammelakten zu den Personenstandseinträgen

Wo erhalten Sie die gewünschte Urkunde?
Die Urkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Bezirk der Personenstandsfall beurkundet wurde. Beglaubigte Kopien sind nicht zulässig und stellen keine Personenstandsurkunde dar!

Wurde eine Geburt, eine Eheschließung oder ein Sterbefall, die/der sich im Ausland ereignet hat, in Deutschland nachbeurkundet und Sie wissen nicht, bei welchem Standesamt die Beurkundung erfolgte, können Sie beim Standesamt I Berlin, Schönstedtstr. 5. 13357 Berlin erfragen, bei welchem Standesamt Sie die gewünschte Urkunde erhalten.

Datenschutz
Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten, die selbstverständlich einem besonderen Schutz unterliegen.

Urkunden und Auskünfte werden daher nur einem vom Gesetz (§ 61 ff Personenstandsgesetz) genannten Personenkreis erteilt. Dies sind im Wesentlichen

  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
  • deren Ehegatten oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener oder aufgehobener Ehe/ Lebenspartnerschaft)
  • deren Vorfahren und Abkömmlinge
  • deren Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden)
  • derjenige, der eine schriftliche Vollmacht und einen Ausweis einer berechtigten Person vorlegt
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks

Andere Personen nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen können, bzw. wenn seit dem Tod aller in der Urkunde genannten Personen 30 Jahre vergangen sind.

Bei als Kind angenommenen Personen, Transsexuellen oder Personen, bei denen das Personenstandsregister durch einen Sperrvermerk geschützt ist, gelten weitere Einschränkungen.

Wie erhalten Sie die Urkunde?

Persönlich
während der Sprechzeiten des Standesamts unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses

Standesamt Renchen (Bürgerbüro)
Hauptstraße 52
77871 Renchen

Sprechzeiten:

Montag – Freitag                08.30 Uhr      -          12.00 Uhr

Montag und Dienstag         14.30 Uhr      -          16.45 Uhr

Donnerstag                          14.30 Uhr      -          18.00 Uhr

In der Regel werden die Urkunden sofort ausgestellt. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, übersenden wir Ihnen die Urkunde per Post.

Schriftlich/telefonisch
per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail

oder telefonisch



Tel:                 07843/707-42
Fax:                07843/707-942
e-mail:           k.sester(at)stadt-renchen.de

 

Bitte machen Sie bei Ihrem Schreiben exakte Angaben über die Art der Urkunde (Geburts-, Eheurkunde, usw.), über die beurkundete Person (Geburtsdatum, Namen, usw.), Ihre Berechtigung (z.B. Verwandtschaftsverhältnis, Selbst Betroffener), fügen Sie ggf. einen Nachweis bei (Vollmacht, Schreiben des Nachlassgerichts, usw.) und geben Sie bitte Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen an.

Die bestellten Urkunden werden per Rechnung innerhalb von einer Woche übersandt. Sie können auch bereits bei der Bestellung einen Verrechnungsscheck beifügen.

Gebühren

Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Durchführungsverordnung zum Personenstandsgesetz (DVOPStG) geregelt:

12,00 Euro

für jede Personenstandsurkunde

10,00 Euro

für Auskünfte aus Personenstandseinträgen (z.B. Auskunft über Geburtszeit)

10,00 Euro

für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung

20,00 Euro

für die Auskunft aus einer Sammelakte

20,00 bis
60,00 Euro

für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn die notwendigen Angaben zum Aufsuchen nicht gemacht werden können