
"Ausstellung Wald" der Ignaz-Heim-Schule
24.05.2012 -Jahreshauptversammlung der Sportschützen Renchen e.V.
25.05.2012 - 20:00Interessantes aus der Renchener Geschichte
25.05.2012 - 21:00
Unsere Aufgaben sind . . .
Die Stadt Renchen arbeitet ausschließlich im unbaren Zahlungsverkehr. Unsere Bankverbindungen lauten wie folgt:
Öffnungszeiten | |
Montag - Freitag | 08:30-12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30-12:00 + 14:30-18:00 Uhr |
Ihre Ansprechpartner:

Michael Misch
Tel.: 0 78 43 / 707 - 12
kasse(at)stadt-renchen.de

Rita Basler
Tel.: 0 78 743 / 707 - 14
r.basler(at)stadt-renchen.de
Häufig gestellte Fragen zu . . .
Ratenzahlung und Stundung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Forderungen am Fälligkeitstag vollständig zu betahlen, dann können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung an das Amt stellen, das Ihnen die ursptüngliche Zahlungsaufforderung zugesandt hat.
Mahnung
Ich habe eine Mahnung erhalten - Wie soll ich mich verhalten?
Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen.
Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung werden zusätzlich Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer oder ähnliches. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung von uns beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten.
Spenden
Bei Spenden handelt es sich um Zuwendungen zur Förderung bestimmter gemeinnütziger Zwecke.
Gehen für eine unserer Einrichtungen Spenden ein, dann erstellen wir Ihnen als Spenderin oder Spender eine Spendenbescheinigung wenn Sie dies wünschen. Bitte geben Sie dazu im Feld Verwendungdzweck der Überweisung Ihre vollständige Adresse ein.