
"Ausstellung Wald" der Ignaz-Heim-Schule
24.05.2012 -Jahreshauptversammlung der Sportschützen Renchen e.V.
25.05.2012 - 20:00Interessantes aus der Renchener Geschichte
25.05.2012 - 21:00

Zwangsvollstreckung bedeutet die zwangsweise Durchsetzung festgestellter Ansprüche.
Unter die Zwangsvollstreckung fällt das gesamte Gebiet von beweglichem und unbeweglichem Vermögen.
Bewegliches Vermögen ist z.B. das Mobiliar, das KfZ und sonstige Vermögensrechte des Schuldners. Ein wichtiger Faktor sind zudem die Forderungen gegen Dritte (Lohn-, Gehalts- und Kontopfändung etc.).
In das Gebiet des unbeweglichen Vermögens fallen z.B. Grundbesitz, Wohnungseigentum und das Erbbaurecht des Schuldners.
Ablauf
Reagiert der Schuldner auch nicht auf die Mahnung, erhält er von der Stadtkasse eine Vollstreckungsandrohung, in der die zwangsweise Einziehung der Forderungen angedroht wird. Diese Androhung ist auch als Bürgerservice zu sehen, da die Stadtkasse laut Gesetz schon nach der Mahnung vollstrecken könnte. Nachdem der Schuldner auch innerhalb einer Woche nach Zustellung der Androhung die Forderung nicht beglichen hat, werden Vollstreckungsmaßnahmen getroffen. Dies ist dann mit erheblichen Mehrkosten für den Schuldner verbunden, kommen doch diverse Nebenkosten zustande, die sich nach der Höhe des geschuldeten Betrags richten.
Bei Fragen zum Thema Vollstreckungen wenden Sie sich an Herrn Misch.